Hinweise und Regelungen zur Veranstaltung
- Vereinsmitglieder des MSC-Oberlausitzer-Dreilaendereck müssen kein Nenngeld zahlen.
- Die Nachwuchsfahrer müssen sich ebenfalls mit der Online-Nennung anmelden. Für sie gilt das gleiche Procedere wie für alle anderen Fahrer. Ein Führerschein ist für die Teilnahme Pflicht .
- Starter ab 70 Jahren sind verpflichtet ein ärztliches Attest für die Tauglichkeit zur Teilnahme an der Motorsportveranstaltung vorzulegen. Das Attest muss bei der Anmeldung abgegeben werden und verbleibt dort. Ohne Attest keine Teilnahme!
- Mit Abgabe der Nennung bestätigt der Teilnehmer seine körperliche und gesundheitliche Eignung für die Teilnahme an der Motorsportveranstaltung.
- Bei der Anmeldung im Veranstaltungsbüro sind der Personalausweis und der Führerschein vorzulegen.
- Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Nachweis einer Unfallversicherung Pflicht! Ohne Unfallversicherung ist ein Start nicht möglich. Wer keine Unfallversicherung vorweisen kann muss die DMV-Unfallversicherung für 9 € je Teilnehmer bei der Anmeldung abschließen! Das gilt auch für die Beifahrer.
- Zur Nennung gehört auch ein aussagekräftiges Bild vom Einsatzfahrzeug im Format *.jpg oder *.png. Solche Bilder macht jedes Handy und jeder Fotoapparat ohne besondere Einstellungen.
- Wer mit einem Fahrzeug fahren will, dass nicht sein Eigentum ist, der legt bei der Anmeldung die Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers vor. Diese muss vom Fahrzeugeigentümer unterschrieben sein und wird einbehalten. Diese Verzichtserklärung findet ihr im Downloadbereich.
- Muss die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, gesundheitliche Bestimmungen o.ä.) abgesagt werden, verzichtet der Teilnehmer auf die Rückerstattung des Nenngeldes.
Mit dem Abschicken der Online-Nennung bestätigt der Bewerber, dass er die Ausschreibung und die Regeln auf dieser Seite gelesen und verstanden hat und die darin aufgeführten Bestimmungen und Verhaltensregeln bindend befolgen wird.
Bei der Nennung den Beifahrer nicht vergessen! Der Beifahrer kann vor Ort nicht nachgenannt werden!
Die Nennung ist vom 10.03. bis 08.08.2025 möglich.
Für die Einfahrt in das Fahrerlager muss die Nennbestätigung, die Ihr nach Nennschluss erhaltet, gut sichtbar im Fahrzeug abgelegt sein bzw. vorgezeigt werden.