Ausschreibung/ Nennung 2024



 

Neu in diesem Jahr – das Voting

Die Zuschauer können in diesem Jahr den ihrer Meinung nach „besten Fahrer“ oder das „schönste Fahrzeug“ egal ob Auto oder Motorrad auswählen. Für jede Klasse kann eine Auswahl erfolgen. Dieses Auswahlverfahren ist nur am Sonnabend möglich!
Das Voting erfolgt mit einer App auf dem Handy des Zuschauers. Auf der Titelseite des Programmheftes befindet sich dafür ein QR-Code. Dieser wird mit dem Handy gescannt und damit wird eine App, siehe Bild oben, auf dem Handy gestartet mit der das Voting erfolgt. Eine Installation auf dem Handy ist nicht notwendig. Es werden keine persönlichen Daten vom Nutzer erfasst.

Die Bekanntgabe des Votingergebnisses erfolgt für die Fahrer am Sonntag direkt nach der Fahrerbesprechung. Für die Zuschauer wird das Ergebnis durch den Streckensprecher am Sonntag bekannt gegeben. Weitere Bekanntgabe erfolgt per Aushang an der Anmeldung und auf unserer Internetseite.


 

Hinweise und Regelungen zur Veranstaltung

  • Vereinsmitglieder des MSC-Oberlausitzer-Dreilaendereck und deren Kinder müssen kein Nenngeld zahlen. Auch Kinder von Helfern, die beim OLD 2024 mitmachen, können ohne Nenngeld teilnehmen.
  • Die Nachwuchsfahrer (also die Kinder) müssen sich ebenfalls mit der Online-Nennung anmelden. Für sie gilt das gleiche Procedere wie für alle anderen Fahrer.
  • Starter ab 70 Jahren sind verpflichtet ein ärztliches Attest für die Tauglichkeit zur Teilnahme an der Motorsportveranstaltung vorzulegen. Das Attest muss bei der Anmeldung abgegeben werden und verbleibt dort. Ohne Attest keine Teilnahme!
  • Mit Abgabe der Nennung bestätigt der Teilnehmer seine körperliche und gesundheitliche Eignung für die Teilnahme an der Motorsportveranstaltung.
  • Bei der Anmeldung im Veranstaltungsbüro sind der Personalausweis und der Führerschein vorzulegen.
  • Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Nachweis einer Unfallversicherung Pflicht! Ohne Unfallversicherung ist ein Start nicht möglich.
  • Wer mit einem Fahrzeug fahren will, dass nicht sein Eigentum ist, der legt bei der Anmeldung die Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers vor. Diese muss vom Fahrzeugeigentümer unterschrieben sein und wird einbehalten. Diese Verzichtserklärung findet ihr im Downloadbereich.
  • Muss die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, gesundheitliche Bestimmungen o.ä.) abgesagt werden, verzichtet der Teilnehmer auf die Rückerstattung des Nenngeldes. (Nenngeld ist Reuegeld)

 

Bei der Nennung den Beifahrer nicht vergessen! Der Beifahrer kann vor Ort nicht nachgenannt werden.

 


Für die Einfahrt in das Fahrerlager muss die Nennbestätigung, die Ihr nach Nennschluss erhaltet, gut sichtbar im Fahrzeug abgelegt sein bzw. vorgezeigt werden.